Störungsmeldung Servicenummer: 03583 77370

Anschluss

Den Anschluss Ihres Grundstückes beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Abwasserzweckverband.

Wer für Ihren Ort zuständig ist, können Sie hier erfahren.

Der zuständige Aufgabenträger verlegt den Kanalanschluss bis an die Grundstücksgrenze. Die Errichtung der Grundstücksentwässerungsanlage ist dann Sache des Grundstückseigentümers. Welche technischen Regeln dafür bei Ihrem Aufgabenträger gelten, steht in der jeweiligen Abwassersatzung.