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Dezentrale Entsorgung

Wer muss eine vollbiologische Kleinkläranlage errichten oder betreiben?

  • Wer nicht an die zentrale Abwasseranlage angeschlossen werden kann
  • Grundstücke, die laut Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes bzw. der Gemeinde als dauerhaft dezentral entsorgt festgelegt wurden

Welche Anforderungen bestehen an vollbiologische Kleinkläranlagen?

  • Vorhandene Kleinkläranlagen müssen bis spätestens 31.12.2015 in vollbiologische Kleinkläranlagen umgerüstet bzw. neu errichtet werden (Erlass des Sächsischen Ministeriums für Umweltschutz und Landwirtschaft vom 02.09.2003)
  • Kleinkläranlagen müssen eine DIBt-Zulassung besitzen und nach der DIN 4261 errichtet und betrieben werden
  • Für Kleinkläranlagen gelten laut Abwasserverordnung vom 02.07.2002 die Anforderungen der Größenklasse 1 (CSB ≤ 150 mg/l; BSB5 ≤ 40 mg/l)
  • Der Betreiber hat im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. der Einleitgenehmigung des Zweckverbandes oder der Gemeinde die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen und den Betrieb der Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu realisieren
  • Die Wartung der Kleinkläranlagen ist von einem zertifizierten Fachunternehmen durchzuführen und ist mit einem Wartungsvertrag nachzuweisen

Was ist bei der Planung und Herstellung einer KKA zu beachten?

  • Setzen Sie sich als erstes mit Ihrem Aufgabenträger in Verbindung. Welcher Aufgabenträger für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.
  • Jede Gemeinde oder Abwasserzweckverband besitzt eine Abwasserbeseitigungskonzeption, welche die geplante Entsorgung jedes Grundstückes regelt.
  • Ist für Ihr Grundstück die dezentrale Entsorgung vorgesehen, so können Sie nun einen Antrag auf Errichtung einer Kleinkläranlage an Ihren Aufgabenträger stellen. Das Antragsformular erhalten Sie von Ihrem Aufgabenträger.
  • Wenn die Abwässer an Ihrer Kleinkläranlage direkt in ein Gewässer eingeleitet oder auf Ihrem Grundstück versickert werden, ist außerdem für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinkläranlage die wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Görlitz, Umweltamt, Untere Wasserbehörde, Georgewitzer Straße 52 in 02708 Löbau, Telefon 03581 6633170 zu beantragen.

Welche Kosten entstehen bei der Herstellung und dem Betrieb einer KKA?

  • Die Kosten werden entscheidend von der qualifizierten Auswahl der Anlage beeinflusst (Was billig ist, ist nicht immer gut!).
  • Es sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Betriebskosten für Energie, Wartung und Schlammentsorgung sowie Sachkosten zu beachten.
  • Die SOWAG hat hierzu umfangreiche Untersuchungen durchgeführt und kann verschiedene Vorzugslösungen vorstellen.
  • Kleinkläranlagen werden durch den Freistaat Sachsen gemäß aktueller Förderrichtlinie gefördert.

 

Die SOWAG ist ein zertifiziertes Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Wir beraten Sie gern!