Störungsmeldung Servicenummer: 03583 77370

Blei-Trinkwasserleitung - Was tun?

Was sagt die novellierte Trinkwasserverordnung zum Thema Blei -Trinkwasserleitungen:

Für die Trinkwasserversorgung gilt seit dem 23.06.2023 eine novellierte Trinkwasserverordnung – die „Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (TrinkwV). Diese ist für Trinkwasserversorger sowie für Betreiber einer Wasserversorgungsanlage also auch die Hauseigentümer verbindlich anzuwenden.

Die Regelungen der Trinkwasserverordnung dienen der Vorsorge für die menschliche Gesundheit und geben u.a. Grenzwerte für chemische Anforderungen vor, damit Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sind, die die Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

Der § 17 dieser Trinkwasserverordnung legt dazu für Trinkwasserleitungen aus Blei im Absatz 1 folgendes fest:

„Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.“ Unterstützend wird der Parameterwert für Blei von z.Z. 0,010 mg/l auf 0,0050 mg/l ab dem 12.1.2026 abgesenkt.

Gleichzeitig enthält Absatz 5 des § 17 die Aufforderung zur unverzüglichen Information von Verbrauchern und Gesundheitsamt hinsichtlich vorhandener Trinkwasserleitungen oder Teilen davon aus dem Werkstoff Blei einschließlich der voraussichtlichen Entfernung oder Stilllegung.

Die SOWAG als öffentlicher Trinkwasserversorger informiert hiermit Ihre Kunden zu den neuen Regelungen für die Trinkwasserleitungen aus Blei.

Bis zum 31.3.2024 werden ebenfalls alle uns aus den Bestandsunterlagen bekannten Anschlussnehmer mit Bleileitungen mit einem Schreiben und Auskunftsersuchen um Ihre Mitwirkung und Rückinformation gebeten.

Vorgesehen ist ein Austausch der vorhandenen und noch in Betrieb befindlichen Bleileitungen im öffentlichen aber auch im privaten Zuständigkeitsbereich ab April 2024 bis November 2025.

Für Rückfragen zur novellierten Trinkwasserverordnung allgemein und zum Thema Bleihausanschlüsse stehen die Fachbereiche der SOWAG gern telefonisch, per email oder persönlich zur Verfügung.

Jörg Tryzna
stellv. Meisterbereichsleiter Trinkwassernetz
Telefon: 03583 7737 41
E-Mail: joerg.tryzna@sowag.de